Unfallschutz für Ihre Mitarbeiter
Die betriebliche Unfallversicherung ist vom Prinzip her ähnlich der betrieblichen Krankenversicherung. Sie sind also gesetzlich nicht verpflichtet, diese Ihren Arbeitnehmern anzubieten, jedoch entstehen aus der Realisierung insbesondere die Vorteile der besseren Mitarbeiterbindung und der Optimierung Ihrer Außendarstellung als attraktiver Arbeitgeber. Die Beitragskosten können weiterhin über die Sachbezüge als Betriebsausgaben versteuert werden.
Ihre Mitarbeiter erhalten einen zusätzlichen Versicherungsschutz bei Unfällen, unabhängig davon, wo und wann der Unfall passiert. Darüber hinaus kann es in manchen Fällen auch zu einer doppelten Entschädigung kommen, wenn auch andere Versicherungen (z.B. Haftpflicht, Berufsgenossenschaft, etc.) zahlen. Anders als bei der privaten Unfallversicherung erfolgt hier auch keine Risikoeinschätzung.
Sie möchten mehr über die Möglichkeiten einer betrieblichen Unfallversicherung für Ihre Arbeitnehmer erfahren? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin.